Aus- und Weiterbildung

Für Versicherungsvermittler gilt eine Weiterbildungspflicht. Jeder Vermittler muss sich mind. 15 Stunden pro Jahr weiterbilden und auf Verlangen der zuständigen IHK diese nachweisen. Die Missachtung kann von einer Abmahnung bis hin zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis führen.

Wir bieten für angebundene Vermittler und Partner Online-Seminare zum Thema PKV. Unterstützt werden diese fachlich durch unsere Maklerbetreuer. Alle unsere Schulungen sind IDD-Fähig und Sie erhalten die Weiterbildungszeit auf Ihrem gut-beraten Konto.

ACHTUNG

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Risiko-Vorprüfung erfüllt werden:

Werden alle Bedingungen durch den Antragssteller erfüllt?